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The Wooden Heart Gmbh

Haimpfarrich 4

91154 Roth

Festnetz: 09174 - 471760

Mail: e.decker@the-woodenheart.de

Rechtsform: GmbH

Geschäftsführer: Eirik Decker

Unternehmensgründung: 04.09.2023

USt-IdNr.: XXXX

Registereintrag: Registergericht Nürnberg

Registernummer: XXXX

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der The Wooden Heart GmbH

1. Geltung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten – in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) und im fußboden-wirtschaftlichen Verkehr – die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) für alle Verträge mit Kunden sowie für Lieferungen und sonstige Leistungen an Kunden – einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind.
Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen.
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung unter Kaufleuten werden die AGB auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

2. Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen bedürfen der Textform. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Die Rechnung bzw. der Lieferschein gilt auch als Auftragsbestätigung. Bei sich kreuzenden Bestätigungsschreiben unterschiedlichen Inhalts gilt das des Verkäufers.
Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen (insbes. Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Leistungen) bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig.

3. Datenspeicherung
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

4. Lieferung, Gefahrübergang und Verpackung
4.1 Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort (Bordsteinkante) durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
4.2 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und –termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer dem Produkt angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und in Textform als verbindlich bezeichnet hat.
4.3 Teillieferungen sind in einem dem Käufer zumutbaren Umfange zulässig.
Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbes. auch Betriebsstörungen, Streik etc.). Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern kann. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.

5. Kündigung und Rücknahme
Bei Kündigung des Auftrags bzw. Auftragsstornierung durch den Käufer, ist der Käufer verpflichtet, 25% des Auftragswertes als Schadensersatz an den Verkäufer zu bezahlen, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Schaden, bzw. der Verkäufer einen höheren Schaden nach. Bei rechtsgrundloser Weigerung des Käufers, bereits gelieferte oder bereitgestellte Ware/Leistungen abzunehmen, kann der Verkäufer pauschal 25% vom Auftragswert als Schadensersatz berechnen, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden, bzw. der Verkäufer einen höheren Schaden nach.

6. Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig, alle Beträge sind in EURO zu entrichten.
6.2 Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt hereingenommen. Im Falle eines Scheckprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks sofortige Barzahlung verlangen.
6.3 Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu ersetzen. Verzugszinsen werden mit 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. § 353 HGB bleibt unberührt. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
6.4 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen.
Der Verkäufer kann außerdem die Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
Wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen darf die Zahlung nur in angemessenem Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer (IHK) am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Gegebenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

8. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich durch die Anzeige in Textform an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.
Im Übrigen wird auf die Tegernseer Gebräuche und die Gebräuche im fußboden-wirtschaftlichen Verkehr verwiesen.
8.1 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers mehrmalige Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Zugeschnittene, eingebaute, verlegte oder weiterverarbeitete Ware gilt hinsichtlich ihrer Qualität, Farbe und Struktur als vom Käufer akzeptiert.
Im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet der Verkäufer nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Folgeschäden aus dem Nichtvorhandensein der Eigenschaften abzusichern.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
9.1 Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden des Verkäufers oder einer seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Falle beschränkt sich seine Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung durch den Käufer.
9.2 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
10.2 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hier verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Käufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
10.3 Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
10.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk, Luftfahrzeug oder Straßenfahrzeug eines Dritten oder des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschl. eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek und die aus einer Veräußerung des Grundstücks, von Grundstücksrechten des Schiffes, Schiffsbauwerks, Luftfahrzeuges oder Straßenfahrzeuges entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 10.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
10.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 10.3 bis 10.4 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
10.6 Der Käufer ermächtigt den Verkäufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 10.3 bis 10.4 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
10.7 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
10.8 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheckprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverfahrens.
Übersteigt der Nominalwert der eingeräumten Sicherheit die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 10%, ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand sowie Salvatorische Klausel
11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Roth. Gerichtsstand ist Nürnberg.
11.2 Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden.
11.3 Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 09/23
The Wooden Heart GmbH, Haimpfarrich 4, 91154 Roth
 

 

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  4. Rechtsbelehrung

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    Kontakt/Verantwortlicher:

    The Wooden Heart GmbH
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    Recht auf Löschung: Sie können von uns die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern wir diese unrechtmäßig verarbeiten oder die Verarbeitung/Veröffentlichung dieser unverhältnismäßig in Ihre berechtigten Schutzinteressen eingreift. Bitte beachten Sie, dass es Gründe geben kann, die einer sofortigen Löschung entgegenstehen, z.B. im Fall von gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungspflichten.

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      oder

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    Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie können von uns verlangen, dass wir Ihnen Ihre Daten, die Sie uns zur Aufbewahrung anvertraut haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen, sofern

    • wir diese Daten aufgrund einer von Ihnen erteilten und widerrufbaren Zustimmung oder zur Erfüllung eines Vertrages zwischen uns verarbeiten und

    • diese Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

    Widerspruchsrecht: Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben, zur Ausübung öffentlicher Gewalt oder berufen wir uns bei der Verarbeitung auf die Notwendigkeit zur Wahrung unseres berechtigten Interesses, so können Sie gegen diese Datenverarbeitung Widerspruch einlegen, sofern ein überwiegendes Schutzinteresse an Ihren Daten besteht. Der Zusendung von Werbung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

    Beschwerderecht: Sind Sie der Meinung, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten gegen Datenschutzrecht verstoßen, so ersuchen wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, um allfällige Fragen aufklären zu können. Sie haben selbstverständlich auch das Recht, sich bei der Datenschutzbehörde oder bei einer Aufsichtsbehörde innerhalb der EU zu beschweren.

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